Wohnmobilrecht

Allgemein

Startseite Was wir Ihnen anbieten Kanzlei am Seilerweg Über mich Anwaltskosten Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung

Nutzungsausfall

Fahrtkosten und sonstiger Aufwendungsersatz

Immer wieder muss man zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten an gekauften Sachen zum Händler fahren. Dieser fordert auch oft dazu auf, sich mit dem Werk in Verbindung zu setzen, um dort direkt Nacharbeiten ausführen zu lassen. Auch die Fahrt zur Werkstatt des Fahrgestellherstellers (Fiat, Mercedes usw.) verursacht Kosten.

Für diese Kosten sieht § 439 II BGB ausdrücklich einen Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer vor.

Bitte die Einzelheiten, die in einen größeren Zusammenhang gehören, nachlesen unter Was bedeutet Nachbesserung?

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10

Zurück