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Was bedeutet der Begriff “Jahreswagen“

Immer wieder tauchen Probleme mit fast neuen Fahrzeugen auf, wenn sie als Lagerwagen längere Zeit gestanden haben und zwischen dem Produktionsdatum einerseits und dem Erstzulassungsdatum andererseits mehr als zwölf Monate liegen. Man nennt diese Fahrzeuge auch gerne „Steher“.

Für den Fall eines Neuwagens hatte der BGH am 15. Oktober 2003 zum Aktenzeichen VIII ZR 227/02 entschieden, dass ein PKW nach einer Standzeit von neunzehn Monaten nicht mehr als fabrikneu anzusehen ist. Nach der Rechtssprechung des Senats sei ein ungenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weiter gebaut wird und wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingten Mängel aufweise. Auf meinen anderen Beitrag ,,Wann ist ein Fahrzeug wirklich neu?“ nehme ich Bezug.

Nun hat der BGH sich auch zum Begriff ,,Jahreswagen“ geäußert, und zwar am 07.06.2006 zum Aktenzeichen VIII ZR 180/05 abgedruckt in der NJW 2006 Seite 2694 ff.

Danach hat ein ,,Jahreswagen“ einen Mangel, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen. Hier setzt sich also die Rechtssprechung des BGH zum Neuwagen konsequent fort und wird auch mittelbar auf die Jahreswagen ausgedehnt.

In den Entscheidungsgründen heißt es, dass man unter Jahreswagen regelmäßig ein solches Fahrzeug versteht, dass zunächst in der Hand eines Werksangehörigen ein Jahr lang genutzt wurde. Da nach der Verkehrsanschauung die Lagerdauer für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeuges von wesentlicher Bedeutung ist, sei auch beim Kauf eines Jahreswagens keine andere Beurteilung gerechtfertigt. Auch für den Käufer eines Jahreswagens ist die vor der Erstzulassung liegende Standdauer des Fahrzeuges ein wertbildender Faktor von erkennbar wesentlicher Bedeutung. Aus der Sicht eines verständigen Käufers dient die an das Alter des Fahrzeuges anknüpfende Kennzeichnung eines Gebrauchtwagens als ,,Jahreswagen“ dem Zweck, das Fahrzeug einerseits von ,,fabrikneuen“ Neufahrzeugen und andererseits von älteren Gebrauchtwagen abzuheben. Der Käufer eines Jahreswagens handele somit erkennbar in der Erwartung, einen ,,jungen“ Gebrauchtwagen aus erster Hand zu erwerben. Dies rechtfertige es nicht, die vertraglich geschuldete Beschaffenheit eines Jahreswagens im Hinblick auf die höchstzulässige Standzeit vor der Erstzulassung anders zu beurteilen als die Lagerdauer eines Neufahrzeuges bis zu dessen Verkauf.

Als praktischen Tipp zur Überprüfung eines solchen Fahrzeuges, wann es denn tatsächlich produziert worden ist, folgende Hinweise, da sich der Fahrgestellnummer dies regelmäßig gar nicht recht entnehmen lässt, ohne die Entschlüsselung zu kennen (Warum eigentlich diese Geheimnistuerei??):

1. Der Kfz Brief wird in der Regel erst kurz vor der Produktion des Fahrzeuges erstellt. Im Originalbrief findet sich daher bei der „Bescheinigung des Inhabers der allgemeinen Betriebserlaubnis“ ein Herstellungsdatum des Briefes. Dies wird kurz vor der Produktion des Fahrzeuges gewesen sein.

2. In den Scheiben sind in der untersten Zeile einzelne Ziffern notiert. Die Ziffer 3 bedeutet zum Beispiel bei einem neueren Fahrzeug: Produktionsjahr der Scheibe war 2003. Anhand der Pünktchen vor der Ziffer oder hinter der Ziffer kann man sogar noch genauer feststellen, in welchem Quartal die Scheibe produziert worden ist.

3. Die großen Autohersteller kaufen keine horrenden Mengen Reifen auf Vorrat. Deshalb kann man an der DOT-Nummer des Reifens erkennen, wann der Reifen produziert worden ist. So würde zum Beispiel DOT 1203 bedeuten: Produktion des Reifens in der zwölften KW in 2003. Da also die Herstellung des Reifens nicht weit von der Herstellung des Fahrzeuges erfolgt sein dürfte, gibt auch dies Hinweise darauf, wie alt womöglich das Fahrzeug schon ist.

4. In den Plastikteilen des Fahrzeugs sind in aller Regel die Produktionsdaten mit einer Art Uhrensymbol festgehalten. Auch hieran wird man erkennen können, wie alt die Teile sind und wie alt also das Fahrzeug wohl sein dürfte. Hier gilt sinngemäß das gleiche wie bei der Produktion von Scheiben und Reifen, dass diese nicht in riesigen Lagern schon viele Monate vorher geordert, sondern just in time geliefert und eingebaut werden.

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10

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